Kosten & Transparenz.

Wie berechnen sich die Kosten?

Die Kosten für meine anwaltliche Leistungen richten sich nach verschiedenen Faktoren – insbesondere:

dem Umfang und der Schwierigkeit des Falls
der gesetzlichen Grundlage (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
oder einer individuellen Honorarvereinbarung

Ich bespreche mit Ihnen vor Mandatsbeginn transparent, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Erstberatung und Kostenübernahme.

Für ein erstes Gespräch zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls berechne ich in der Regel eine pauschale Gebühr von 250 € (inkl. USt).

Dabei nehmen wir uns die Zeit, Ihr Anliegen in Ruhe zu besprechen, Ihre Fragen zu klären und mögliche nächste Schritte zu planen.

In einigen Strafverfahren haben Sie als Beschuldigter oder Angeklagter einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Diese Möglichkeit können wir in unserem ersten Gespräch gerne prüfen.

Falls Sie die Kosten in dem ausländerrechtlichen Verfahren nicht selber tragen können, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ich prüfe gerne, ob das für Sie infrage kommt.

Sie brauchen rechtliche Unterstützung im Straf- oder Ausländerrecht?

Dann lassen Sie uns sprechen. Ich bin erreichbar – per Mail, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch.